Zitat - Anstand und Moral
Weil’s heut so schön zur Verurteilung des Spitzengeheimdienst-Undercover-Agenten-Weltverbesserers Ernst Strasser passt:
„Ich habe Leute gesehen, die mit viel Moral Böses taten, und ich stelle täglich fest, dass die Anständigkeit keiner Regeln bedarf.“
So ein Zitat aus Albert Camus‘ „Der Mythos des Sisyphos“
Es gibt ja immer wieder die netten Vergleiche hinsichtlich des Umfangs der Zehn Gebote, der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und einer beliebigen aktuellen Gesetzesnorm (zumeist wird eine EU-Norm als Vergleichsmaßstab herangezogen).
Während Erstere mit zwei Steintafeln auskamen, benötigte Zweitere nur wenige Seiten und Letztere füllt mitunter mehrere Bücher. Würde man beispielsweise den Kommentar zum Vergaberecht betrachten, sind mehrere Bände nötig um ihn im vollen Umfang darzustellen.
Welchen Nutzen hat diese Quantitätserweiterung? Im Vergaberecht (er)findet man immer neue Regelungen, doch der damit bezweckte Regelungsgegenstand wird dennoch nicht fairer, transparenter oder gerechter.
Ich bin ja beinahe versucht zu sagen, je korrupter, unanständiger, fehleraffiner etc. ein Bereich ist, desto genauer ist er geregelt – oder umgekehrt: je dichter die Regelung, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sich „schlechte“ Menschen in diesem Bereich tummeln (und durch noch so viele Regelungen nicht geläutert oder gezähmt werden können).
Wichtig erscheint mir jedoch der letzte Aspekt von Camus, wonach die Anständigkeit keiner Regeln bedarf. Die Zehn Gebote sollten für Katholiken unverändert heute noch Gültigkeit haben (und „gute“ Menschen bräuchten nicht einmal diese zehn Regeln um zu wissen, was richtig ist und was nicht).
Auch in anderen Bereichen trifft dies zu:
Wenn im Straßenverkehr andere Menschen gefährdet werden, dann ist es nur logisch, nicht mit über 100km/h durch ein Ortsgebiet zu fahren. Wenn beispielsweise das Urteilsvermögen dadurch getrübt wird, dann haben Beamte, Amtsträger oder ähnliche keinen Vorteil anzunehmen. Wenn andere dadurch (potenziell) geschädigt werden, dann sollte man nicht mit öffentlichem Geld spekulieren. Wenn dadurch ein anderer Mensch in seiner Selbstbestimmtheit beeinträchtigt wird, dann vergreift sich ein Geistlicher nicht an einem Zögling. Und so ließen sich noch viele weitere Beispiele aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen finden...
robe
„Ich habe Leute gesehen, die mit viel Moral Böses taten, und ich stelle täglich fest, dass die Anständigkeit keiner Regeln bedarf.“
So ein Zitat aus Albert Camus‘ „Der Mythos des Sisyphos“
Es gibt ja immer wieder die netten Vergleiche hinsichtlich des Umfangs der Zehn Gebote, der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und einer beliebigen aktuellen Gesetzesnorm (zumeist wird eine EU-Norm als Vergleichsmaßstab herangezogen).
Während Erstere mit zwei Steintafeln auskamen, benötigte Zweitere nur wenige Seiten und Letztere füllt mitunter mehrere Bücher. Würde man beispielsweise den Kommentar zum Vergaberecht betrachten, sind mehrere Bände nötig um ihn im vollen Umfang darzustellen.
Welchen Nutzen hat diese Quantitätserweiterung? Im Vergaberecht (er)findet man immer neue Regelungen, doch der damit bezweckte Regelungsgegenstand wird dennoch nicht fairer, transparenter oder gerechter.
Ich bin ja beinahe versucht zu sagen, je korrupter, unanständiger, fehleraffiner etc. ein Bereich ist, desto genauer ist er geregelt – oder umgekehrt: je dichter die Regelung, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sich „schlechte“ Menschen in diesem Bereich tummeln (und durch noch so viele Regelungen nicht geläutert oder gezähmt werden können).
Wichtig erscheint mir jedoch der letzte Aspekt von Camus, wonach die Anständigkeit keiner Regeln bedarf. Die Zehn Gebote sollten für Katholiken unverändert heute noch Gültigkeit haben (und „gute“ Menschen bräuchten nicht einmal diese zehn Regeln um zu wissen, was richtig ist und was nicht).
Auch in anderen Bereichen trifft dies zu:
Wenn im Straßenverkehr andere Menschen gefährdet werden, dann ist es nur logisch, nicht mit über 100km/h durch ein Ortsgebiet zu fahren. Wenn beispielsweise das Urteilsvermögen dadurch getrübt wird, dann haben Beamte, Amtsträger oder ähnliche keinen Vorteil anzunehmen. Wenn andere dadurch (potenziell) geschädigt werden, dann sollte man nicht mit öffentlichem Geld spekulieren. Wenn dadurch ein anderer Mensch in seiner Selbstbestimmtheit beeinträchtigt wird, dann vergreift sich ein Geistlicher nicht an einem Zögling. Und so ließen sich noch viele weitere Beispiele aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen finden...
robe
Sherwood - 14. Jan, 22:34