Gender

Dienstag, 3. Januar 2017

Recht auf Vaterschaft

Der VfGH hat jüngst in Österreich entschieden, dass ein Mann - gegen den Willen von Mutter und Kind - kein Recht auf Anerkennung seiner Vaterschaft hat.

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/5139537/VfGH_Vater-muss-kein-Recht-auf-Feststellung-der-Vaterschaft-haben?from=newsletter

Dazu erschien auch eine interessante Analyse:
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/5144813/Schutz-der-sozialen-Familie-kann-zu-weit-gehen?from=newsletter


Wie schaut es umgekehrt aus? Wer schützt einen Mann mit intakter sozialer Familie vor Begehrlichkeiten eines familienfremden Kindes (oder der Kindesmutter bzw. des rechtlichen Vaters). Warum sind diese (sozialen) Interessen geringer? Warum kann sich ein Mann nicht gegen die Feststellung der Vaterschaft wehren (etwa nach einem One Night Stand). Muss sich nicht die Mutter (nach einem One Night Stand) genauso gefallen lassen, dass der Mann (Vater) ein Interesse an SEINEM Kind hat?

Natürlich kann in die eine Richtung mit durchwegs legitimen Unterhaltsansprüchen argumentiert werden. Wie schaut es aber im obigen Fall mit durchwegs möglichen Erbschaftsansprüchen aus? Die ist nur ein monetärer Aspekt - viele weit wichtigere emotionale liegen ebenfalls auf der Hand.

Die geschlechtliche Gleichbehandlung in Österreich ist - wenn es um gleiche Rechte für Männer geht - nach wie vor in weiter Ferne.

robe

Mittwoch, 13. Juli 2016

Sexismus auf Ö3?

Heute (13. Juli 2016) brachte Ö3 eine Reportage über die neue britische Premierministerin Theresa May.

So nach dem Motto "ein paar Fakten, sie sie vielleicht noch nicht von ihr kannten" berichtete eine ReporterIN:
1. Sie hat ihren Mann vor rd. 35 Jahren auf der Uni kennengelernt - verkuppelt hat sie der aktuelle? pakistanische (?) Regierungschef
2. Sie hat viele außergewöhnliche Schuhe. Unter anderem war sie in schwarzen Lack Over-Knees? bei der Queen. Fotos von ihren Schuhen sind quasi Pflicht.
3. Sie ist kein Fan von Flirten und hat eher die Mimik? von Margret Thatcher.
4. Sie hat viel Gewicht wegen Diabetes verloren und hat folgende Einstellung zur Krankheit: Diabetes muss lernen mit mir zu leben, nicht umgekehrt.
5. Sie hat keine Kinder und bedauert, dass dies nicht möglich war.
6. Sie wohnt neben bekannten Personen wie George Clooney? und Nicolas Cage.
- Die Fragezeichen in obiger Aufzählung entspringen der Ungenauigkeit in meiner genauen Erinnerung.

Nun, diese launige Story in "österreichs beliebtester Morgenshow" veranlasste eine westliche Grün-Aktivistin zu folgendem Facebook-Eintrag:
"Etwas Sexismus gleich vor dem Frühstück!
Im Ö3 Wecker wird die neue Premierministerin vorgestellt:
Ich weiß jetzt wo sie ihren Mann kennen gelernt hat (Frau wird immer über den Mann definiert), welche Schuhe sie trägt (Frauen werden über ihre Kleidung definiert), dass sie unfreiwillig kinderlos ist (Frauen werden über ihren Familienstatus definiert) und wieso sie Gewicht verloren hat. Stell dir diese Vorstellung der Person bei einem Mann in dieser Funktion vor, es käme dir seltsam vor?
Ja, das ist der Punkt."


Eine kurze Reaktion meinerseits per Mail lautete wie folgt:

Sehr geehrte Frau.....
Jetzt muss ich aus meiner komfortzone heraus u muss als nicht facebooker ihrem posting heftig widersprechen bzw dieses relativieren.
Als mann der 1 jahr in väterkarenz ist u als kämpfer für echte Gleichberechtigung (= ungleich männerdiskriminierung) ärgert mich sowas massiv.
Falsch: Auch bei Männern wird ihre Frau erwähnt. Die Schuhe von May sind Markenzeichen und die Kinder waren DAS Thema in Großbritannien.
Manche (Frauen) sind bei Sexismus heikel und schreien auf, bevor sie einen Beitrag sinnerfassend hören.
Das Gewicht hat sie wegen Diabetes verloren und dazu eine echt selbstbewusste Aussage gemacht. Und bei einer Premierministerin darf man ihre Krankheit wohl sagen.
Ich konzentrier mich jetzt als Mann wieder auf meine Väterkarenz.
Herzliche grüße von einem Menschen, der selbst eine Flüchtlingsfamilie in seinem Haus beherbergt u die welt gerne bunter als in schwarz/weiß wahrnimmt.


Eine Antwort blieb dazu bis dato aus.

Jetzt hat dieses Thema aber Einzug in den Sherwood Forrest gehalten und zu einer entsprechenden Diskussion mit Lady Maryan geführt.
Diese - ebenfalls stets bemüht die Unterdrückung der Frau anzuprangern fühlte sich zunächst mit der Posterin quasi gleich seelenverwandt, denn "keinen Mann würde man über seien Schuhe ausfragen."

Hier muss ich vehement widersprechen: Ex-Kanzler Schüssel wurde ewig über sein Mascherl definiert und bei Staatssekretär Kurz redeten alle nur darüber, dass er in dieser Funktion am Regierungsfoto gefälligst auch eine Krawatte tragen solle. Männer werden also genauso stereotyp über Merkmale wie den "Halsschmuck" definiert, wie Frauen über das Schuhwerk, nur regt sich in ersterem Fall nicht die halbe Bevölkerung über Sexismus auf. Auch der Profil-Herausgeber ist landauf, landab für seine ausgefallenen Socken bekannt (und medial berüchtigt). Und darf ich bitte an Ex-Bundeskanzler Gusenbauer erinnern, bei dem man sich über seine viel zu kleine Radlerhose mokiert hat. Wo war damals der laute Aufschrei der eman(n)zipierten AktivistInnen? Nieman(n)d regt sich über diese Gesprächsthemen auf, wenn sie Männer betreffen (diskriminieren? <- meiner Meinung nach ist dies weder sexistisch noch diskriminierend).

Wer ist nun das tolerante Geschlecht? Und haben wir beim Thema Gleichberechtigung und Sexismus nicht echt wichtigere Sorgen, als uns über solche Sachen aufzuregen? Die Energie könnten wir doch viel besser zur Beseitigung tatsächlicher Missstände nutzen...

robe

PS: Im Übrigen: Sehr geehrte Frau.... ich warte immer noch auf eine Antwort hinsichtlich der (gesetzlichen) Diskriminierung der Frau! - siehe: http://sherwood.twoday.net/stories/gesetzliche-emanzipation/

Freitag, 5. Februar 2016

Kinderbetreuungsgeld

Die ÖVP Familienministerin Karmasin sagt: "Väter in die Karenz", meint aber "Frauen an den Herd".
Missglückter als die aktuelle Novelle zum Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeit kann eine Gesetzesnovelle weder aus juristischer, noch aus Väterperspektive ausfallen.

Die Ziele der Novelle:
• Ein bezahltes Familienmonat nach der Geburt schaffen
• Die Väterbeteiligung in der Karenz heben
• Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Realität heißt:
• Die Bezahlung im Familienmonat ist eine Mogelpackung
• Väter haben keinen (zusätzlichen) Anreiz in Karenz zu gehen
• Familie und Beruf sind weiterhin schlecht vereinbar

Familienzeitbonus:
Juchu, Väter bekommen einen bezahlten "Papamonat"!
ABER:
• Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Familienzeit.
• Es gibt weiterhin keinen (erhöhten) Kündigungsschutz, für Männer die bekunden in Karenz gehen zu wollen.
• Das Geld für den Papamonat, wird später wieder von einem etwaigen Kinderbetreuungsgeld abgezogen.
• Familienzeit gibt es nur für exakt 31 Tage.
Wie der Herr Papa diesen Sonderurlaub (in dem er KEINER Erwerbstätigkeit nachgehen darf), beim Dienstgeber durchsetzen soll, bleibt rätselhaft. Jegliche kürzere Frist ist nicht möglich (etwa eine Mindestfrist von 14 Tagen wäre realistisch und hätte Missbrauch und Scheininanspruchnahmen verhindert). Nicht einmal eine Harmonisierung mit der Frühkarenz im öffentlichen Dienst (bis maximal 28 Tage) hat das Familienministerium geschafft. Somit bleibt diese Familienzeit für Beamte, wo jetzt schon jeder siebente Vater von dieser (unbezahlten) Möglichkeit Gebrauch machte, auch illusorisch.

Finanzielle Auswirkung für den Vater
Wenn Mann diese Familienzeit in Anspruch nimmt, wird beim späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld genau dieser Betrag wieder in Abzug gebracht. Es gibt also überhaupt keinen Anreiz, von dieser Familienzeit Gebrauch zu machen. Die Bezeichnung FamilienzeitBONUS ist einfach nur ein Hohn. Dabei wäre es ein leichtes gewesen und nicht einmal mit finanziellen Mehrkosten verbunden gewesen, diesen Familienmonat beiden Eltern mit Kinderbetreuungsgeld zu vergüten und auf die KBG-Bezugsdauer anzurechnen. Das wäre echte proaktive Familien- und Väterpolitik liebes Familienministerium.

Strafe für unterlassene Mutter-Kind-Pass Untersuchung
Ja, Schwangere und Babys sollten verstärkt untersucht werden. Ja, ein entsprechender finanzieller Druck ist dabei wahrscheinlich unumgänglich. Schon bisher verlor man ab dem 25. Monat Kinderbetreuungsgeld, wenn entsprechende Untersuchungen nicht nachgewiesen wurden.
Zum einen soll de facto die Strafe angehoben werden. (ok?!)
Zum anderen trifft die Strafe nun nicht mehr verschuldensabhängig den jeweiligen Elternteil, sondern BEIDE verschuldensunabhängig mit einer Einbuße von jeweils 1.300 Euro. Dies ist aus zwei Aspekten unverständlich.
1. Hat ein werdender Vater kein zwangsweises Vorführungsrecht der schwangeren Mutter seines ungeborenen Kindes zu den entsprechenden Untersuchungen. Falls also die werdende Mutter (bewusst) Untersuchungen unterlässt, wird der Vater später unverschuldet bestraft.
2. Wenn schon Untersuchungen (fahrlässig) vergessen/unterlassen wurden, gibt es für den Vater quasi keinen Anreiz mehr später in Karenz zu gehen. Sobald er Kinderbetreuungsgeld beantragt, werden ihm einmal die ersten 1.300 Euro abgezogen (das entspricht in der Regel 1-3 Monaten KBG-Bezug - sprich die gesamte durchschnittliche Väterzeit)

Geburt eines weiteren Kindes
Eines sollte man(n und frau) tunlichst unterlassen: Das nächste Kind bekommen, während für das vorige noch Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.
Mit der Geburt des nächsten Kindes endet automatisch der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (und auch der Karenz). Das heißt für Väter soviel wie: Egal wie deine Pläne waren und wieviel Zeit du bisher mit deinem vorigen Kind verbringen konntest - du musst sofort wieder zurück an deinen Arbeitsplatz (gerade hier führt sich jegliche Argumentation mit der Planbarkeit für den Dienstgeber ad absurdum).
Warum darf ein Mann nicht die Karenz mit seinem Kind (weiter) genießen, nur weil seine Frau ein weiteres Kind bekommen hat?
Die Chuzpe erreicht ihren Höhepunkt, mit der neuen Bezeichnung "Kinderbetreuungsgeldkonto". Gerade mit dem Begriff "Konto" ist es doch gedanklich unvereinbar, dass dieses auf 0 gesetzt wird, wenngleich noch alle Voraussetzungen von der "Eröffnung" gegeben sind.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Darüber hinaus wird auch noch das Wochengeld für die werdende Mutter im Zeitraum vor der Geburt (Schutzfrist) drastisch im Vergleich zur bisherigen Regelung reduziert.
Na klar, Familienplanung ist ja ein Kinderspiel (Wortwitz mal wieder inklusive). Deshalb steigen ja die Aufwendungen für In-Vitro-Fertilisation u Co. Einfach überlegen, wann das Kind kommen soll und alles ist gut. Realitätsferner kann ein Gesetz nicht konzipiert sein.
Gerade ein kurzer Abstand zwischen den Kindern erhöht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weil damit eine kürzer Absenz vom Berufsleben verbunden ist. Oftmals ist aber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht klar, wann das nächste Kind tatsächlich das Licht der Welt erblickt - also "bestraft" man die Eltern einfach, in dem ihnen Kinderbetreuungsgeld vorenthalten wird.

Zusammenfassung
• Ein Rechtsanspruch auf Familienzeit besteht ebensowenig wie ein Kündigungsschutz bei dessen Inanspruchnahme/Ankündigung.
• "Bezahlte" Familienzeit gibt es für exakt 31 Tage oder gar nicht.
• Eine Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes bei unterbliebenen Mutter-Kind Pass Untersuchungen in der Schwangerschaft trifft den Vater unverschuldet.
• Väter, die den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen, haben später nur einen verringerten Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
• Ein Vater in Karenz mit gleichzeitigem Bezug von KBG, verliert seinen Anspruch auf KBG im Falle der Geburt eines weiteren Kindes.

Na klar - da fühlt sich doch jeder Vater gleich mehrfach herzlich animiert künftig (verstärkt) in Karenz zu gehen.

Vielen Dank liebes Familienministerium!

robe

Mittwoch, 8. April 2015

Sexistischer Feminismus

Szene 1:
Ein entspannter Spaziergang mit dem Kind durch einen Park. Die Grünanlagen sind mit Hundstrümmerl gespickt. Also sagt die Begleitperson zum Kind: "Schade, dass viele Herrchen nicht die Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners wegräumen können."
Wohl niemand würde sich an diesem Satz stoßen.

Szene 2 wie Szene 1...
Die Begleitperson sagt zum Kind: "Schade, dass viele Frauchen nicht die Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners wegräumen können.
Sofort finden sich ein paar Frauen, die sich fürchterlich echauffieren, warum es sich denn ausgerechnet um Frauchens handeln muss und wer denn sagt, dass am anderen Ende der Leine ein Mann war?

Selektive Diskriminierung
Ich hab diese Szenen ausprobiert und mir ist genau das passiert. Im Alltag schreien FeministInnen und selbsternannte FrauenrechtlerInnen oftmals großartig nach geschlechtsneutraler Sprache und fordern als ultima ratio zur Not eine rein weibliche Formulierung. Mir scheint allerdings, dass damit immer nur gemeint ist die weibliche Formulierung für alles gute und positive zu verwenden. Bei den negativen Aspekten des Alltags darf wohl getrost die männliche Formulierung bleiben.

Ich bin unlängst über einen interessanten Spruch gestolpert, der da gut passt:

"Sexismus ist, was Feministinnen bei allen, außer sich selbst kritisieren und bekämpfen"

Jetzt bin ich kein großartiger Fan von Gabalier und Baumgartner und schon gar nicht von deren jüngsten Äußerungen im Kontext des Bundeshymnentextes bis zur Homophobie. Allerdings haben auch diese Herrschaften ein Recht auf ihre freie Meinung. Mir ist dann allerdings die Galle hochgekommen als von großen MeinungsfreiheitsvertreterInnen den beiden Herren genau dieses Recht abgesprochen wurde.
JedeR hat die Möglichkeit, Meinungen, die nicht passen zu ignorieren. Ich nehme mir dieses Recht oftmals heraus.
robe

Montag, 23. März 2015

Diskriminierung im öffentlichen Dienst

Altersdiskriminierung
Seit Jahren beschäftigen verschiedene streitbare öffentlich Bedienstete die innerstaatlichen und europäischen Instanzen mit einer Diskriminierung aufgrund des Alters bei der Anrechnung von Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst.
Der Bund (öffentlich rechtlicher Dienstgeber) zeigt sich dabei zumeist recht uneinsichtig.

siehe zuletzt einen Kommentar von Univ.-Prof. i.R. Dr. Gustav Wachter (Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Innsbruck) im "Rechtspanorama" der Tageszeitung "Die Presse" vom 23. März 2015:
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4691510/Vordienstzeiten_Zwei-Siege-aber-noch-nichts-erreicht?from=newsletter

soweit so schlecht.

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Womit sich beim Thema Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst offensichtlich noch niemand beschäftigt hat ist, dass zumeist (auch) eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt.

Zum Sachverhalt:
Während Frauen nach der Matura zu studieren beginnen und so in der Regel keine Lücke bei den Vordienstzeiten aufweisen, müssen Männer zumeist in dieser Phase den Präsenzdienst ableisten.
Jetzt wird der Präsenzdienst zwar vollständig angerechnet, doch bleiben Lücken zwischen Matura und Antritt des Präsenzdienstes bzw. zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und Beginn des Studiums.
Diese Zeiten (in der Regel mehrere Monate) werden bei der Berechnung des Vorrückungsstichtages bestenfalls zur Hälfte angerechnet (außer man findet eine Gebietskörperschaft, die einen in dieser Zeit für wenige Wochen beschäftigt; was zudem voraussetzt, dass man(n) in dieser Lebensphase bereits ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis anstrebt).

robe

Sonntag, 8. März 2015

Faktische Ungleichbehandlung

Nach einer Analyse der rechtlichen Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen (https://sherwood.twoday.net/stories/gesetzliche-emanzipation/) nun eine (subjektiv männliche) Auseinandersetzung mit gesellschaftlich faktischen Diskriminierungen.

In der Österreichischen Bundesverfassung bekennen sich zwar alle Gebietskörperschaften zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. "Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig." Tatsächlich scheint es jedoch nur ein Bestreben zu geben, (vermeintliche) Ungleichbehandlungen der Frau auszumerzen und die tatsächlichen der Männer zu ignorieren.

Die nachfolgende Liste zeigt nun Alltagssituationen, in denen Männer aufgrund rechtlicher, sozialer oder kultureller Normen tatsächlich benachteiligt/diskriminiert werden.

• Die Entscheidung über die Abreibung eines Kindes fällt alleine die Frau - ohne Mitspracherecht des Mannes.
• Bei der Fortpflanzungsmedizin (in vitro fertilisation / Pränataldiagnostik) entscheidet alleine die Frau, ob ein potenziell kranker Embryo eingepflanzt wird oder nicht.
• In geschlossenen Räumen "müssen" Männer ihre Kopfbedeckung abnehmen (und frieren ohne Haube im Winter etwa in der Kirche).
• Frauen erhalten auf Fußballplätzen oder ähnlich "männerdominierten" Orten ermäßigten Eintritt. Eine verbilligte Karte für Männer beim Staatsopernballett habe ich noch nicht gesehen.
• Auf Bahnhöfen oder in Einkaufszentren gibt es besonders verkehrsgünstig gelegene (oder sogar breitere) Frauenparkplätze. Als Mann darf man weitere Wege gehen oder sich in den engen Lücken mit dem Kindersitz abmühen.
• In Notsituationen gilt beim Evakuieren die Regel "Frauen und Kinder zuerst" - Männer sollen schauen, wo sie bleiben.
• Frauen profitieren überproportional im Pensionssystem
• Es gibt ein Frauenministerium, aber kein Männerministerium.
• Frauen sind 8 Wochen vor und nach der Geburt bezahlt in Mutterschutz; Männer haben kein Recht auf (bezahlte) Zeit mit ihrem Kind.
• Müttern wird nach einer Trennung eher als Vätern das Sorgerecht zuerkannt.
• Buben bekommen in der Schule oft schlechtere Noten (weil sie beispielsweise nicht so hübsch schreiben können).
• Buben werden in pädagogischen Kinderbetreuungseinrichtungen häufiger (von weiblichen Pädagoginnen) bestraft, als Mädchen.
• Buben dürfen keine Mädchen hauen, umgekehrt kräht kein Hahn danach. (Das ändert sich auch im Erwachsenenalter nicht, wenn eine Frau widerspruchslos einen Mann öffentlich ohrfeigen darf - umgekehrt wäre dieses Situation undenkbar).
• Frauen werden beim Aufnahmetest für das Medizinstudium gegenüber besser abschneidenden Männern bevorzugt.
• Im öffentlichen Dienst erhalten gleichqualifizierte, gleichalte und gleicheingestufte Männer mitunter ein geringeres Gehalt als ihre Kolleginnen.
• Väter haben keinen Anspruch auf einen Vaterschaftstest nach der Geburt.
• Es gibt Frauenhäuser aber keine Männerhäuser (die geschlechtsneutrale Einrichtung "Schutzhäuser" hat sich in diesem Bereich nicht durchgesetzt).
• Frauen soll in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. ein Sitzplatz angeboten werden.
• Frauen soll die Tür aufgehalten werden.
• Gewalt an Frauen wird medial thematisiert, jene an Männern ignoriert (60% der Gewaltopfer sind Männer!)
• sexuelle Belästigung von Männern wird totgeschwiegen bzw. belächelt, wehe aber jemand äußert sich umgekehrt herablassend über ein derartiges Vergehen an Frauen
• der Frauenbonus bei Versicherungen besteht de facto noch in vielen Polizzen, wurde für Neuverträge aber Gott sei Dank von der EU untersagt.

robe

Donnerstag, 18. Dezember 2014

Gesetzliche Emanzipation

Rahmenbedingung
Nachdem ich mich gerne gegen jedwede Ungerechtigkeiten einsetze und verbal starkmache, komme ich auch nicht umhin, mich mit dem Thema Gleichbehandlung der Geschlechter zu beschäftigen.
Die landläufige (und zumeist feminin dominierte) Meinung zu dem Thema Gender und Emanzipation ist zumeist jene, dass Frauen benachteiligt sind.
Dazu eine Analyse, wie es mit der rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter in Österreich aussieht:

Gesetzliche Ungleichbehandlung

• Männer müssen einen Wehrdienst (oder ersatzweise Zivildienst) leisten - für Frauen gibt es keine gleichgeartete "Zwangsarbeit".
• Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Männer liegt derzeit deutlich über jenem der Frauen.
• Für Frauen besteht ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum Ende der Karenz ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Für Männer, die ihre Absicht in Karenz zu gehen (zu früh) bekunden, besteht kein äquivalenter Kündigungsschutz.
• Können sich die Eltern (nach der Geburt des Kindes) auf keinen Familiennamen einigen (oder besteht keine entsprechende Regelung), erhält das Kind den Familiennamen der Mutter.
• Frauen sind mindestens acht Wochen nach der Geburt bezahlt in Mutterschutz; Männer haben kein Recht auf (bezahlte) Zeit mit ihrem Kind.
• Bei Besetzungen von Planstellen im Bundesdienst werden Frauen kraft Gesetz mitunter bevorzugt.
• Liste to be continued, sobald mir die weiteren Beispiele wieder einfallen....

Ich lade nun alle Genderexperten, -forscher und -beauftragte sowie sonst am Thema Interessierte ein, mir vergleichsweise GESETZLICHE Benachteiligungen bzw. Diskriminierungen der Frauen zu nennen. Bin schon gespannt ob es auch nur eine einzige gibt.

robe

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