Diskriminierung im öffentlichen Dienst
Altersdiskriminierung
Seit Jahren beschäftigen verschiedene streitbare öffentlich Bedienstete die innerstaatlichen und europäischen Instanzen mit einer Diskriminierung aufgrund des Alters bei der Anrechnung von Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst.
Der Bund (öffentlich rechtlicher Dienstgeber) zeigt sich dabei zumeist recht uneinsichtig.
siehe zuletzt einen Kommentar von Univ.-Prof. i.R. Dr. Gustav Wachter (Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Innsbruck) im "Rechtspanorama" der Tageszeitung "Die Presse" vom 23. März 2015:
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4691510/Vordienstzeiten_Zwei-Siege-aber-noch-nichts-erreicht?from=newsletter
soweit so schlecht.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Womit sich beim Thema Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst offensichtlich noch niemand beschäftigt hat ist, dass zumeist (auch) eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt.
Zum Sachverhalt:
Während Frauen nach der Matura zu studieren beginnen und so in der Regel keine Lücke bei den Vordienstzeiten aufweisen, müssen Männer zumeist in dieser Phase den Präsenzdienst ableisten.
Jetzt wird der Präsenzdienst zwar vollständig angerechnet, doch bleiben Lücken zwischen Matura und Antritt des Präsenzdienstes bzw. zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und Beginn des Studiums.
Diese Zeiten (in der Regel mehrere Monate) werden bei der Berechnung des Vorrückungsstichtages bestenfalls zur Hälfte angerechnet (außer man findet eine Gebietskörperschaft, die einen in dieser Zeit für wenige Wochen beschäftigt; was zudem voraussetzt, dass man(n) in dieser Lebensphase bereits ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis anstrebt).
robe
Seit Jahren beschäftigen verschiedene streitbare öffentlich Bedienstete die innerstaatlichen und europäischen Instanzen mit einer Diskriminierung aufgrund des Alters bei der Anrechnung von Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst.
Der Bund (öffentlich rechtlicher Dienstgeber) zeigt sich dabei zumeist recht uneinsichtig.
siehe zuletzt einen Kommentar von Univ.-Prof. i.R. Dr. Gustav Wachter (Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Innsbruck) im "Rechtspanorama" der Tageszeitung "Die Presse" vom 23. März 2015:
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4691510/Vordienstzeiten_Zwei-Siege-aber-noch-nichts-erreicht?from=newsletter
soweit so schlecht.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Womit sich beim Thema Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst offensichtlich noch niemand beschäftigt hat ist, dass zumeist (auch) eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt.
Zum Sachverhalt:
Während Frauen nach der Matura zu studieren beginnen und so in der Regel keine Lücke bei den Vordienstzeiten aufweisen, müssen Männer zumeist in dieser Phase den Präsenzdienst ableisten.
Jetzt wird der Präsenzdienst zwar vollständig angerechnet, doch bleiben Lücken zwischen Matura und Antritt des Präsenzdienstes bzw. zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und Beginn des Studiums.
Diese Zeiten (in der Regel mehrere Monate) werden bei der Berechnung des Vorrückungsstichtages bestenfalls zur Hälfte angerechnet (außer man findet eine Gebietskörperschaft, die einen in dieser Zeit für wenige Wochen beschäftigt; was zudem voraussetzt, dass man(n) in dieser Lebensphase bereits ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis anstrebt).
robe
Sherwood - 23. Mär, 11:07