Freitag, 5. Februar 2016

Kinderbetreuungsgeld

Die ÖVP Familienministerin Karmasin sagt: "Väter in die Karenz", meint aber "Frauen an den Herd".
Missglückter als die aktuelle Novelle zum Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeit kann eine Gesetzesnovelle weder aus juristischer, noch aus Väterperspektive ausfallen.

Die Ziele der Novelle:
• Ein bezahltes Familienmonat nach der Geburt schaffen
• Die Väterbeteiligung in der Karenz heben
• Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Realität heißt:
• Die Bezahlung im Familienmonat ist eine Mogelpackung
• Väter haben keinen (zusätzlichen) Anreiz in Karenz zu gehen
• Familie und Beruf sind weiterhin schlecht vereinbar

Familienzeitbonus:
Juchu, Väter bekommen einen bezahlten "Papamonat"!
ABER:
• Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Familienzeit.
• Es gibt weiterhin keinen (erhöhten) Kündigungsschutz, für Männer die bekunden in Karenz gehen zu wollen.
• Das Geld für den Papamonat, wird später wieder von einem etwaigen Kinderbetreuungsgeld abgezogen.
• Familienzeit gibt es nur für exakt 31 Tage.
Wie der Herr Papa diesen Sonderurlaub (in dem er KEINER Erwerbstätigkeit nachgehen darf), beim Dienstgeber durchsetzen soll, bleibt rätselhaft. Jegliche kürzere Frist ist nicht möglich (etwa eine Mindestfrist von 14 Tagen wäre realistisch und hätte Missbrauch und Scheininanspruchnahmen verhindert). Nicht einmal eine Harmonisierung mit der Frühkarenz im öffentlichen Dienst (bis maximal 28 Tage) hat das Familienministerium geschafft. Somit bleibt diese Familienzeit für Beamte, wo jetzt schon jeder siebente Vater von dieser (unbezahlten) Möglichkeit Gebrauch machte, auch illusorisch.

Finanzielle Auswirkung für den Vater
Wenn Mann diese Familienzeit in Anspruch nimmt, wird beim späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld genau dieser Betrag wieder in Abzug gebracht. Es gibt also überhaupt keinen Anreiz, von dieser Familienzeit Gebrauch zu machen. Die Bezeichnung FamilienzeitBONUS ist einfach nur ein Hohn. Dabei wäre es ein leichtes gewesen und nicht einmal mit finanziellen Mehrkosten verbunden gewesen, diesen Familienmonat beiden Eltern mit Kinderbetreuungsgeld zu vergüten und auf die KBG-Bezugsdauer anzurechnen. Das wäre echte proaktive Familien- und Väterpolitik liebes Familienministerium.

Strafe für unterlassene Mutter-Kind-Pass Untersuchung
Ja, Schwangere und Babys sollten verstärkt untersucht werden. Ja, ein entsprechender finanzieller Druck ist dabei wahrscheinlich unumgänglich. Schon bisher verlor man ab dem 25. Monat Kinderbetreuungsgeld, wenn entsprechende Untersuchungen nicht nachgewiesen wurden.
Zum einen soll de facto die Strafe angehoben werden. (ok?!)
Zum anderen trifft die Strafe nun nicht mehr verschuldensabhängig den jeweiligen Elternteil, sondern BEIDE verschuldensunabhängig mit einer Einbuße von jeweils 1.300 Euro. Dies ist aus zwei Aspekten unverständlich.
1. Hat ein werdender Vater kein zwangsweises Vorführungsrecht der schwangeren Mutter seines ungeborenen Kindes zu den entsprechenden Untersuchungen. Falls also die werdende Mutter (bewusst) Untersuchungen unterlässt, wird der Vater später unverschuldet bestraft.
2. Wenn schon Untersuchungen (fahrlässig) vergessen/unterlassen wurden, gibt es für den Vater quasi keinen Anreiz mehr später in Karenz zu gehen. Sobald er Kinderbetreuungsgeld beantragt, werden ihm einmal die ersten 1.300 Euro abgezogen (das entspricht in der Regel 1-3 Monaten KBG-Bezug - sprich die gesamte durchschnittliche Väterzeit)

Geburt eines weiteren Kindes
Eines sollte man(n und frau) tunlichst unterlassen: Das nächste Kind bekommen, während für das vorige noch Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.
Mit der Geburt des nächsten Kindes endet automatisch der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (und auch der Karenz). Das heißt für Väter soviel wie: Egal wie deine Pläne waren und wieviel Zeit du bisher mit deinem vorigen Kind verbringen konntest - du musst sofort wieder zurück an deinen Arbeitsplatz (gerade hier führt sich jegliche Argumentation mit der Planbarkeit für den Dienstgeber ad absurdum).
Warum darf ein Mann nicht die Karenz mit seinem Kind (weiter) genießen, nur weil seine Frau ein weiteres Kind bekommen hat?
Die Chuzpe erreicht ihren Höhepunkt, mit der neuen Bezeichnung "Kinderbetreuungsgeldkonto". Gerade mit dem Begriff "Konto" ist es doch gedanklich unvereinbar, dass dieses auf 0 gesetzt wird, wenngleich noch alle Voraussetzungen von der "Eröffnung" gegeben sind.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Darüber hinaus wird auch noch das Wochengeld für die werdende Mutter im Zeitraum vor der Geburt (Schutzfrist) drastisch im Vergleich zur bisherigen Regelung reduziert.
Na klar, Familienplanung ist ja ein Kinderspiel (Wortwitz mal wieder inklusive). Deshalb steigen ja die Aufwendungen für In-Vitro-Fertilisation u Co. Einfach überlegen, wann das Kind kommen soll und alles ist gut. Realitätsferner kann ein Gesetz nicht konzipiert sein.
Gerade ein kurzer Abstand zwischen den Kindern erhöht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weil damit eine kürzer Absenz vom Berufsleben verbunden ist. Oftmals ist aber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht klar, wann das nächste Kind tatsächlich das Licht der Welt erblickt - also "bestraft" man die Eltern einfach, in dem ihnen Kinderbetreuungsgeld vorenthalten wird.

Zusammenfassung
• Ein Rechtsanspruch auf Familienzeit besteht ebensowenig wie ein Kündigungsschutz bei dessen Inanspruchnahme/Ankündigung.
• "Bezahlte" Familienzeit gibt es für exakt 31 Tage oder gar nicht.
• Eine Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes bei unterbliebenen Mutter-Kind Pass Untersuchungen in der Schwangerschaft trifft den Vater unverschuldet.
• Väter, die den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen, haben später nur einen verringerten Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
• Ein Vater in Karenz mit gleichzeitigem Bezug von KBG, verliert seinen Anspruch auf KBG im Falle der Geburt eines weiteren Kindes.

Na klar - da fühlt sich doch jeder Vater gleich mehrfach herzlich animiert künftig (verstärkt) in Karenz zu gehen.

Vielen Dank liebes Familienministerium!

robe

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